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Denkmäler
Kriegsgefangenen-Denkmal
An der Hauptstraße, gegenüber dem Amtsgericht in Wanne-Süd steht ein schlichter rotbrauner Klinkerblockstein mit einer Flammenschale. Dieser Gedenkstein hat der Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermissten Angehörigen Deutschlands e.V., Kreisverband Wanne-Eickel am 15. November 1953 in Anwesenheit von Oberbürgermeister Edmund Weber und Oberstadtdirektor Dr. Wilhelm Elbers enthüllt. Der Gedenkstein verweist in der Mitte eine Tafel mit folgender Inschrift auf:
VERGESST UNS NICHT
Diese Inschrift soll an das Schicksal der Kriegsgefangenen erinnern. Seit 1964 verweist eine Tafel mit der Inschrift:
LES ANCIENS COMBATTANTS PRISONNIERS
DE GUERRE A LEURS CAMERADES
(Übersetzt: EX-KOMBATTANTEN GEFANGENEN A. IHRE CAMERADES)
auf die Partnerschaft mit französischen Gefangenen hin.
Gedenkstein der Heimkehrer, Kreisverband Wanne-Eickel.
Historische Anmerkung
Ungesetzlicher Kombattant (unlawful combatant, illegal combatant) ist ein Begriff, der von mehreren Staaten verwendet wird, um eine Person zu bezeichnen, die an einem kriegerischen Konflikt beteiligt ist und zusätzlich gegen das Kriegsrecht verstößt. Wesentliches Merkmal ist also nicht die Beteiligung am Konflikt, sondern der Kriegsregelverstoß. Solche Personen seien demnach nicht legale und erhalten deshalb unter Umständen nicht den Status eines Kriegsgefangenen.
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Quellennachweis: WAZ vom 21. Mai 1988. WAZ vom 18. November 1989. www.Wikipedia.de
Fotonachweis: Sammlung Heinrich Lührig